Im Kanton Glarus werden die Fischereipatente direkt durch den Kanton ausgestellt. Für den Klöntalersee und den Walensee gilt ein eingeschränktes Freiangelrecht, wodurch dort auch ohne Patent geangelt werden darf. An zwei Seen, dem Garichtisee und dem Oberblegisee, ist zudem Winter/Eisfischen möglich.