Im Kanton St. Gallen handelt es sich überwiegend um Pachtgewässer, da die meisten Seen und Flüsse verpachtet sind. Für grössere Gewässer wie den Rhein, Bodensee, Walensee und Zürichsee vergibt der Kanton die entsprechenden Patente selbst. Kleinere Gewässer sind in der Regel verpachtet und werden meist von Vereinen bewirtschaftet. Wer in diesen Gewässern fischen möchte, muss das Patent direkt beim Verein oder beim jeweiligen Pächter beziehen. Für den Bodensee, Walensee und Zürichsee besteht zudem ein eingeschränktes Freiangelrecht.